LUFTFAHRTRECHT
REISERECHT

Der Schwerpunktbereich umfasst die Beratung von touristischen Unternehmen (Fluggesellschaften, Veranstalter, Reisebüros, OTAs, etc.) im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in allen maßgeblichen Bereichen, von spezifisch luftfahrtrechtlichen Themen wie Fluggastrechte-VO (EG) 261/2004 oder Montrealer Übereinkommen, Reiserecht, AGB, bis hin zu Fragen der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung Webseitengestaltung, Preisdarstellung, Abwehr unberechtigter Abmahnungen nach deutschem und EU-Recht, UWG, Datenschutz u.v.m.