WIRTSCHAFTSRECHT GRÜNDERBERATUNG

Der Schwerpunktbereich umfasst die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Phasen der geschäftlichen Tätigkeit, von der Gründung einer Gesellschaft (GmbH, UG, Einzelunternehmen etc.) und Klärung der maßgeblichen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, Finanzierung, Erarbeitung aller relevanten Verträge, bis hin zu Fragen der Markenstrategie, Ausbau bestehender Aktivitäten und Entwicklung neuer Geschäftsfelder.

Hierbei ist die Beratung von Unternehmen aus dem Ausland (v.a. Italien) besonders darauf ausgerichtet, neben der Klärung der rechtlichen Aspekte auch eine umfassende Unterstützung im interkulturellen und kommunikativen Bereich anzubieten, um den Start und die Entwicklung des ausländischen Unternehmens auf dem deutschen Markt zu unterstützen.